Kosmetische Behandlungen



Ihr Gesicht in guten Händen

Es gibt viele Möglichkeiten zur intensiven Pflege von Gesicht, Hals und Dekolleté. Wir erarbeiten zusammen ein, auf Ihren Hauttyp passendes, Konzept
Jedes Konzept startet mit einer Analyse, damit Ihr Gesicht auch genau die Pflege erhält, die es benötigt.

  • Reinigung
  • Ausreinigung
  • Peelingvariationen
  • Masken
  • apparative Kosmetik
  • und vieles mehr...

Fußpflege

Die Füsse tragen Sie ihr ganzes Leben - regelmäßige Fußpflege gehört zu Ihrem Schönheitsprogramm

  • kürzen und feilen Ihrer Nägel
  • Abtragung der Hornhaut
  • wohltuende Cremes
  • Nagelpflegeprodukte mit Spirularin®
  • Korrektur von nicht so schönen Nägeln durch das 3to-Nagelspangensystem

Harrentfernung

Viel zu oft wachsen Haare dort, wo sie unerwünscht sind - z.B. an

  • Oberlippe
  • Kinn
  • Achselbereich
  • Bikinizone
  • Bauch
  • Brust
  • Rücken
  • Armen

Es gibt viele Möglichkeiten diesen unangenehmen Haarwuchs entfernen zu lassen. Gern erfahren Sie in einem kostenfreien Beratungsgespräch, für welche Methode Ihre Haut und Ihre Haare geeignet sind.


Für einen straffen Körper

Auch bei Ihrem Körper ist es wichtig, indivduelle auf Sie abgestimmte Konzepte zu erarbeiten.

  • Oberarme
  • Beine
  • Dekolleté
  • Bauch
  • und vieles mehr...

Termine

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit ich mir genügend Zeit nehmen kann.
Ich bitte Sie einen Termin, den Sie nicht einhalten können mindestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Telefon: 089/30703250
Telefax: 0811/9997931
Email: info@kosmetik-heike-maliouris.de


Termine für Obermenzing können nur noch bis zum 15.10.21 vereinbart werden.



Bitte beachten Sie außerdem die aktuell geltenden 3G-Regelungen für die Fußpflege und Kosmetische Leistungen:

  • Geimpft: Zeige den Nachweis deiner abschließenden Impfung vor, die mindestens 14 Tage zurückliegt.
  • Genesen: Zeige deinen Nachweis über eine mit PCR-Testung festgestellten Infektion vor, die mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate zurückliegt.
  • Getestet: Zeige entweder deinen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist, oder deinen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vor.
  • Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr, sowie Schüler und Schülerinnen.